Fall 7b – Holzlatte und Wauwau

B klagt nur selten über seinen Beruf als Briefträger. Diesmal aber meint er, dazu allen Grund zu haben:

Sein schwerster Gang führt B zu Y, dem er wieder einmal einen Mahnbescheid zustellen muss. Schon beim letzten Mal hatte Y ge- droht, bei erneuter Zustellung eines Mahnbescheides seinen Schäferhund auf B zu hetzen. Dennoch geht B zu dem Haus, in dem Y zur Miete wohnt. Kaum hat Y erfahren, worum es geht, ruft er seinen Schäferhund und hetzt ihn auf B. B weicht zurück bis in den Vorgarten und fordert Y auf, den Hund zurückzurufen. Als dies nichts nützt, reißt B eine Holzlatte vom Gartenzaun und erschlägt den Hund.

Bearbeitervermerk

Hat sich B gemäß § 303 StGB strafbar gemacht?

Lösung wurde noch nicht in der Vorlesung besprochen.

Zuletzt aktualisiert vor 1 Monat