Sachbeweis
Der Sachbeweis wird als Punkt 3.2 der Kriminalistischen Fallanalyse geprüft.
Spurenkategorie
ggf. weietere mögliche fachsprachliche Unterdefinition (nach ATOS) • Daktyloskopische Spuren, • DNA-Spuren,
• Reifenspuren,
• Schuhspuren,
Subsumtion auf den Sachverhalt
Spurenart
Bezeichnung der Spur mit kder korrekten Begrifflichkeit nach ATOS
Subsumtion auf den Sachverhalt
Allgemeine Beweiskraft
Gruppenzuordnung → Spur zu spurenverursachendem Werkezug → Spur zu spurenverursachender Person
Individualzuordnung, z.B.: → Spur Zuordnungsmöglichkeit zum purverursachenden Werkzeug → Zweiter Schritt: Zuordnungsmöglichkeit Tatwerkzeug zur einer Person → pur Zuordnungsmöglichkeit zu einer Person
Abgleichmöglichkeiten
Berechtigtenausschluss
ggf. zielgerichter (manueller) Abgleich (Zuordnung) bei bekanntem Tatverdächtigen/vorhandenen Tatwerkzeug • Spur mit möglichem Tatmittel • Spur mit möglichem Tatverdächtigen • Spur mit möglichem Tatopfer
Sammlungsabgleich mit Landes- oder Bundessammlung
Konkreter Beweiswert
Lage der Spur am Tatort
Zutritts- Nutzungsberechtigungen von Personen → legale / illegale Spurenverursachung?
Abgleich mit Sachverhalterkenntnissen / Zeugen. und Beschuldigteneinlasungen
Zuordnung oder ausschluss eines Gegenstandes als Tatmittel; einer Person als Verursacher, dann Beleg/Begründung eine Verdachtsgrades gegen eine Person sowie deren daraus folgende verfahrensrechtliche Stellung
Beweisverwertungsverbote (nicht im Grundstudium!)
Bestehen Untersuchungsverweigerungsrechte (§ 81c III StPO) zur Gwinnung von Spuren- oder Vergleichsmaterial und wurden diese beachtet?
Bestehen aufgrund fehlerhafter sonstiger Maßnahmen Beweiverwertungsverbote?
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