Sachbeweis

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Der Sachbeweis wird als Punkt 3.2 der Kriminalistischen Fallanalyse geprüft.

Schema Ziff. 3.2 der KFA
Standarddefinition des LFAK KR/KT für Studierende zur Analyse des Sachbeweises

Spurenkategorie

  1. Definition der Spurenkategorie Material-, • Form-,

    • Gegenstands-,

    • Situationsspur

  2. ggf. weietere mögliche fachsprachliche Unterdefinition (nach ATOS)Daktyloskopische Spuren, • DNA-Spuren,

    Reifenspuren,

    Schuhspuren,

    Werkzeugspuren

  3. Subsumtion auf den Sachverhalt

Spurenart

  1. Bezeichnung der Spur mit kder korrekten Begrifflichkeit nach ATOS

  2. Subsumtion auf den Sachverhalt

Allgemeine Beweiskraft

  1. Gruppenzuordnung → Spur zu spurenverursachendem Werkezug → Spur zu spurenverursachender Person

  2. Individualzuordnung, z.B.: → Spur Zuordnungsmöglichkeit zum purverursachenden Werkzeug → Zweiter Schritt: Zuordnungsmöglichkeit Tatwerkzeug zur einer Person → pur Zuordnungsmöglichkeit zu einer Person

Abgleichmöglichkeiten

  1. Berechtigtenausschluss

  2. ggf. zielgerichter (manueller) Abgleich (Zuordnung) bei bekanntem Tatverdächtigen/vorhandenen Tatwerkzeug • Spur mit möglichem Tatmittel • Spur mit möglichem Tatverdächtigen • Spur mit möglichem Tatopfer

  3. Sammlungsabgleich mit Landes- oder Bundessammlung

Konkreter Beweiswert

  1. Lage der Spur am Tatort

  2. Zutritts- Nutzungsberechtigungen von Personen → legale / illegale Spurenverursachung?

  3. Abgleich mit Sachverhalterkenntnissen / Zeugen. und Beschuldigteneinlasungen

  4. Zuordnung oder ausschluss eines Gegenstandes als Tatmittel; einer Person als Verursacher, dann Beleg/Begründung eine Verdachtsgrades gegen eine Person sowie deren daraus folgende verfahrensrechtliche Stellung

Beweisverwertungsverbote (nicht im Grundstudium!)

  1. Bestehen Untersuchungsverweigerungsrechte (§ 81c III StPO) zur Gwinnung von Spuren- oder Vergleichsmaterial und wurden diese beachtet?

  2. Bestehen aufgrund fehlerhafter sonstiger Maßnahmen Beweiverwertungsverbote?

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