Gutachtenstil

Der Gutachtenstil ist eine juristische Schreibtechnik, die für Klausuren in Rechtsfächern genutzt wird. Eine Rechtsfrage wird damit Schritt für Schritt geprüft, sodass die Lösung transparent und logisch nachvollziehbar wird. Der Gutachtenstil besteht aus:

OBERSATZ – DEFINITION – SUBSUMTION – ERGEBNIS

Aufbau

Beispiele

Alltagsbeispiel

Zu prüfen ist, ob der Sumoringer S adipös ist.

Adipositas liegt vor, wenn ein stark erhöhtes Körperfettverhältnis besteht; medizinisch wird dies regelmäßig anhand des Body-Mass-Index (BMI) festgestellt, der bei Adipositas über 30 ist.

S weist bei seiner Körpergröße von 1,74 m ein Gewicht von 160 kg auf. Damit liegt sein BMI mit 52,8 deutlich über dem medizinischen Schwellenwert für Adipositas.

Folglich: S ist adipös.

Strafrecht (körperliche Unversehrtheit)

Fraglich ist, ob B die körperliche Unversehrtheit des A verletzt hat.

Eine körperliche Misshandlung ist jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt.

B schlug A mit der Faust gegen den Oberarm. Dieser Schlag verursachte Schmerzen und eine sichtbare Prellung, womit das körperliche Wohlbefinden des A mehr als unerheblich beeinträchtigt wurde.

Ergebnis: B hat die körperliche Unversehrtheit des A verletzt.

Eingriffsrecht (Gefahr für die öffentliche Sicherheit)

Voraussetzung ist zunächst, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit vorliegt.

Eine Gefahr ist eine Sachlage, die einen Schaden erwarten lässt. Die öffentliche Sicherheit umfasst u.a. die Individualrechtsgüter wie Leib, Leben und Gesundheit, sowie den Bestand der Rechtsordnung, den Staat und seine Einrichtungen und die Funktionsfähigkeit der Polizei.

Durch einen Sturm wurde ein Baum so beschädigt, dass ein schwerer Ast auf den Gehweg zu fallen droht. Der Fußgänger F, der den Gehweg im Bereich des beschädigten Baumes nutzt, könnte durch einen herabfallenden Ast schwer verletzt oder sogar getötet werden. Seine Individualrechtsgüter Leib, Leben und Gesundheit wären damit beeinträchtigt. Es liegt somit eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit vor.

Quelle: aus dem Eingriffsrecht-Fall 5 (Schwerer Ast) https://timo-plewnia.gitbook.io/lernen/eingriffsrecht/faelle/fall-5_schwere-ast#ii.-formelle-rechtmassigkeit-1

Verkappter Gutachtenstil

Der verkappte Gutachtenstil ist eine Mischform zwischen Gutachtenstil und Urteilsstil. Dabei beginnt die Darstellung zwar mit dem Ergebnis, führt aber im Anschluss dennoch die dazugehörige Begründung im klassischen Prüfungsaufbau aus. Er wird verwendet, wenn ein Sachverhalt oder eine Prüfung völlig unproblematisch ist oder nur noch Nebenfragen zu klären sind.

Beispiel

„Das Kaninchen gehört dem X und ist körperlich abgrenzbar, folglich ist es nicht im Alleineigentum des B und somit eine fremde Sache.“

anstelle von

„Folglich müsste das Kaninchen für B fremd sein. Eine Sache ist fremd, wenn sie nicht im Alleineigentum des Täters steht und nicht herrenlos ist. Eine Sache ist jeder körperliche Gegenstand (§ 90 BGB). Weiterhin werden Tiere wie Sachen behandelt, § 90a BGB. Das Kaninchen ist Eigentum des X, somit ist es für B fremd, es ist als körperlicher Gegenstand wahrzunehmen. Folglich ist das Kaninchen eine fremde Sache.“

Weitere Inhalte:

  • Eingriffsrecht-Fall 5: https://timo-plewnia.gitbook.io/lernen/eingriffsrecht/faelle/fall-5_schwere-ast#ii.-formelle-rechtmassigkeit-1

  • Vermischte Inhalte: https://timo-plewnia.gitbook.io/lernen/anderes/inhalte-verfassen