StrafR-Schema
Das hier ist das Prüfungsschema in Strafrecht, auch dreigliedriger Deliktsaufbau genannt, mit dem eine Prüfung der Strafbarkeit vorgenommen werden kann.
Übersicht und Links
I. Tatbestandsmäßigkeit1. objektiver Tatbestand
a) Tatbestandsmerkmal 1 b) Tatbestandsmerkmal 2 ... c) Kausalität (!) d) objektive Zurechnung
2. subjektiver Tatbestand → Vorsatz
II. Rechtswidrigkeit→ siehe Rechtfertigungsgründe
1. objektive Rechtfertigungsvoraussetzungen
a) Rechtfertigungslage b) Rechtfertigungshandlung
2. subjektive Rechtfertigungsvoraussetzungen
a) Kenntnis aller rechtfertigenden Umstände b) Verteidigungswille
III. Schuld→ siehe Entschuldigungsgründe
IV. Ergebnis
Erklärungen
Beginne den Ober-Obersatz mit „Indem“. Beispielsweise „Indem A das und das macht, könnte er sich gemäß §XY der ... strafbar gemacht haben“
I. TatbestandsmäßigkeitPrüfung, ob das Verhalten des Täters den gesetzlichen Tatbestand erfüllt.
1. objektiver Tatbestanda) Tatbestandsmerkmal 1 Konkrete Prüfung des ersten Tatbestandsmerkmals (was genau verlangt das Gesetz?). Blick ins Gesetz! (siehe alles zwischen „Wer...“ und „..., wird mit XY bestraft“)
b) Tatbestandsmerkmal 2 Konkrete Prüfung des zweiten Tatbestandsmerkmals
c) Kausalität (!) Die Kausalität (oder auch „Äquvialenztheorie“ oder lat. „conditio sine qua non“) besagt, dass eine Handlung dann kausal ist, wenn sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in konkrete Gesalt entfiele.
d) objektive Zurechenbarkeit Objektive Zurechnung bedeutet, dass der Täter durch seine Handlung eine rechtlich zu missbilligende Gefahr für das zu schützende Rechtsgut geschaffen haben muss, die sich im Eintritt des konkreten Erfolges realisiert hat.
2. subjektiver TatbestandWissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung?
II. RechtswidrigkeitWird die unrechtsindiziernde Wirkung der Tatbestandserfüllung ausnahmsweise durch das Eingreifen von Rechtfertigungsgründen gerechtfertigt?
1. objektive Rechtfertiungsvoraussetzungen
a) Rechtfertigungslage b) Rechtfertigungshandlung
2. subjektive Rechtfertigungsvoraussetzungen
a) Kenntnis aller rechtfertigenden Umstände b) Verteidigungswille
III. SchuldPrüfung, ob dem Täter persönlich ein schuldhafter Vorwurf wegen einer von ihm rechtswidrig beganener Tat gemacht werden kann.
IV. ErgebnisErgebnis der gesamten Prüfung: Hat sich ... strafbar gemacht? Rückbezug auf den Oberobersatz!
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