I. Tatbestandsmäßigkeit
1. objektiver Tatbestand
a) …
b) Tathandlung: Wegnahme, Töten, Eindringen, Beschädigen, Gesundheitsschädigung etc.
aa) „A selber handelte nicht tatbestandsmäßig, die tatbestandliche Handlung des C, s.o., könnten ihm aber gemäß § 25 II StGB zurechenbar sein“
bb) „Hierfür müsste er Mittäter sein, § 25 II StGB“
(1) Gemeinsamer Tatplan
(2) Täterschaft, d.h. Zurechnung (in Abgrenzung der Teilnehmerschaft)
Tatherrschaft/Wille zur Tatherrschaft
(Einflussnahmemöglichkeiten, Tat gut hemmen/fördern möglich)
Umgang der Tatbeteiligung
(arbeitsteiliges Ausführen darlegen)
2. subjektiver Tatbestand
II. Rechtswidrigkeit
regulär zu prüfen, jeweils für jeden Beteiligten einzeln!
regulär zu prüfen, jeweils für jeden Beteiligten einzeln!
I. Tatbestandsmäßigkeit
1. objektiver Tatbestand
vorsätzliche rechtswidrige Haupttat
2. subjektiver Tatbestand: Doppelvorsatz
II. Rechtswidrigkeit
regulär zu prüfen
regulär zu prüfen
I. Tatbestandsmäßigkeit
1. objektiver Tatbestand
vorsätzliche rechtswidrige Haupttat
2. subjektiver Tatbestand: Doppelvorsatz
II. Rechtswidrigkeit
regulär zu prüfen
regulär zu prüfen