Unfall

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Definition

Ein Unfall ist ein plötzliches zumindest von einem Beteiligten Ereignis, das im ursächlichen Zusammenhang mit den Gefahren des öffentlichen Strafverkehrs steht und den Tod, die Verletzung eines Menschen oder einen nicht völlig belanglosen (mindestens 50€) fremden Sachschaden zur Folge hat.

Unfallgruppen und -kategorien

Gemäß https://recht.nrw.de/system/files/VA/11023-12219-mbl26-3anlage2.pdfarrow-up-right ergeben sich folgende Unfallgruppen und -kategorien. Dies ist eine verkürzte Übersicht:

Unfall mit Personenschaden (VUP)

Kat.
Bezeichnung
Definition

Unfall mit Getöteten

Mindestens eine getötete Person

Unfall mit Schwerverletzten

Mindestens eine schwer verletzte Person, aber keine getötete

Unfall mit Leichtverletzten

Mindestens eine leicht verletzte Person, aber kein Kat. 1 oder 2.

Unfall mit Sachschaden (VUS)

Kat.
Bezeichnung
Definition

Schwerwiegender Unfall mit Sachschaden

OWi mit Bußgeld und wenn gleichzeitig mindestens ein Kfz aufgrund eines Unfallschadens nicht mehr fahrbereit ist.

Sonstiger Sachschadensunfall

alle Sonstigen Schadensfälle

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