Überholen
Das Überholen nach § 5 StVO ist ein großes Thema und umfasst die Defintion, Berechnungen für Überholwege und die verschiedenen Überholverbote.
Definition
„Es überholt, wer von hinten nach vorne, an einem auf derselben Fahrbahn befindlichen, sich in derselben Richtung bewegenden oder mit Rücksicht auf die wartenden Verkehrsteilnehmer vorbeifährt.“
Berechnung Überholweg
ÜberholwegÜberholverbote
Nach der StVO gibt es verschiedene Regeln, Orte und Paragraphen, die das Überholen verbieten:
§ 41 StVO – Verkehrsschilder
Zeichen 276
Zeichen 277
Zeichen 277.1

§ 26 III StVO – Fußgängerüberweg
§ 19 I StVO – Bahnübergang
§ 20 III StVO – Haltestelle
§ 5 II StVO – Behinderungsverbot Gegenverkehr
§ 5 III StVO – unklare Verkehrslage
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