Strafnormen

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Das Prüfungsschema ausgefüllt für die bekannten Strafnormen im Grundstudium.

→ Körperverletzung, § 223 StGB

Obersatz: Indem A dem B eine Ohrfeige gibt, könnte sich A gemäß § 223 I StGB der Körperverletzung strafbar gemacht haben.

I. Tatbestandsmäßigkeit

1. objektiver Tatbestand

a) körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung

b) Kausalität

c) objektive Zurechnung

2. subjektiver Tatbestand

Vorsatz

II. Rechtswidrigkeit

III. Schuld

IV. Ergebnis


→ Diebstahl, § 242 StGB

Obersatz: Indem A…, könnte er sich gemäß § 242 I StGB des Diebstahls strafbar gemacht haben.

I. Tatbestandsmäßigkeit

1. objektiver Tatbestand

a) fremde bewegliche Sache

b) Wegnahme

b) Tathandlung: Wegnahme, Töten, Eindringen, Beschädigen, Gesundheitsschädigung etc.

a. Bruch fremden Gewahrsams (Wer hatte Gewahrsam? „gelockerter“ Gewahrsam? Bruch?)

b. Begründung neuen Gewahrsams (Wer hat seit wann nun Gewahrsam? „Gewahrsamsenklave“?)

2. subjektiver Tatbestand

a) Vorsatz bzgl. der obj. TBMM

b) Absicht rechtswidriger Zueignung / Zueignungsabsicht

aa) Aneigungsabsicht (zumindest vorübergehend in Vermögenssphäre einverleiben)

bb) Enteignungswille (dauerhaft, dolus eventualis)

cc) Rechtswidrigkeit der Enteignung („kein fälliger, einredefreier Einspruch“)

dd) Vorsatz bzgl. cc)

II. Rechtswidrigkeit

III. Schuld

IV. ggf. besonders schwere Fälle des Diebstahls, § 243 I StGB

V. ggf. Strafantrag, 247, 248a (geringw. Sachen = 50,–€)

VI. Ergebnis

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